MMA Saint-Louis

Vereinsordnung

Diese Übersetzung dient nur der Information. Verbindlich ist ausschließlich die französische Fassung.

Diese Ordnung gilt für alle Mitglieder und wird bei der Anmeldung angenommen.

Artikel 1Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft gilt für eine Saison, von September bis August. Sie wird wirksam, sobald der Beitrag bezahlt und das ärztliche Attest abgegeben ist. Bei Abbruch während der Saison wird der Beitrag nicht zurückerstattet, außer aus belegten medizinischen Gründen.

Artikel 2Respekt und Verhalten

Dies ist ein Kampfsportverein: Respekt gegenüber dem Trainingspartner, den Trainern und dem Material ist Voraussetzung für das Training. Vorsätzliche Gewalt außerhalb der Übung, Belästigung jeder Art und Diskriminierung führen zum sofortigen Ausschluss.

Artikel 3Hygiene

Saubere Kleidung in jedem Training, kurze Nägel, saubere Füße auf der Matte. Persönlicher Schutz (Mundschutz, Tiefschutz) wird nicht geteilt. Offene Wunden müssen vor dem Betreten der Matte abgedeckt werden.

Artikel 4Ausrüstung

Der Verein leiht Anfängern für die ersten Einheiten Ausrüstung. Danach rüstet sich jedes Mitglied selbst aus: Handschuhe, Mundschutz, Schienbeinschoner je nach Disziplin. Geliehenes Material wird am Ende der Einheit zurückgegeben.

Artikel 5Sicherheit im Training

Sparring findet nur unter Aufsicht eines Trainers und zwischen Partnern vergleichbaren Niveaus statt. Die vom Trainer vorgegebene Intensität ist einzuhalten. Wer zweimal abklopft, wird ausnahmslos sofort losgelassen.

Artikel 6Ärztliches Attest und Verletzungen

Ein ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit ist Pflicht. Jede neue Verletzung oder Erkrankung ist dem Trainer vor der Einheit zu melden. Der Verein kann den Zugang zur Matte verweigern, wenn der Zustand ein Risiko darstellt.

Artikel 7Minderjährige

Minderjährige sind ausschließlich während ihrer eigenen Trainingszeit in der Obhut des Vereins. Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ein Trainer anwesend ist, bevor sie ihr Kind allein lassen, und holen es zum Ende der Einheit ab. Eine elterliche Einwilligung einschließlich der Zustimmung zum Krankentransport im Notfall wird bei der Anmeldung unterschrieben.

Artikel 8Bildrechte

Bei Training und Wettkämpfen können Fotos und Videos entstehen. Jedes Mitglied gibt bei der Anmeldung an, ob es die Veröffentlichung erlaubt, ablehnt oder eine Unkenntlichmachung wünscht. Diese Wahl kann jederzeit beim Vorstand geändert werden.

Artikel 9Sanktionen

Ein Verstoß gegen diese Ordnung kann zu einer Verwarnung, einer zeitweiligen Sperre oder zum Ausschluss durch den Vorstand führen. Das betroffene Mitglied wird vor einer Ausschlussentscheidung gehört.

Die Ordnung wird derzeit vom Vorstand geprüft. Die endgültige Fassung wird im Dojo ausgehängt und den Mitgliedern vor Saisonbeginn mitgeteilt.